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jaroszpilewski - Thinkstock

Vermittlung

Haben Sie ein Problem mit einem Handwerksbetrieb? Dann kann Ihnen unsere Vermittlungsstelle helfen.

Die gütliche Einigung ist das Ziel

Wesentliche Voraussetzung für die Einschaltung der Vermittlungsstelle ist die Kompromissbereitschaft beider Parteien. Wenn Sie Probleme mit der Beilegung eines Problems haben, dann formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich, fügen Sie die Vertragsunterlagen in Kopie bei und senden uns alles per Post oder Mail zu.



Formloses und freiwilliges Verfahren

Wichtig: Das Verfahren ist formlos und freiwillig. Kosten werden nicht erhoben, es sei denn, die Einschaltung eines Gutachters wird erforderlich. Aber auch dies erfolgt nur in Abstimmung mit beiden Parteien.

Achtung: Das Schlichtungsverfahren als solches hat auf den Lauf von Fristen, insbesondere Verjährungsfristen, keinen Einfluss.



Eigene Schlichtungsstellen im Kfz-Handwerk

Die Innungen des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks unterhalten eigene Schiedsstellen für Streitigkeiten der Mitgliedsbetriebe mit Kunden. Diese Schiedsstellen erreichen Sie unter folgenden Kontaktadressen:

Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis (Iserlohn):
Christina Schulz
Tel.: 0 2371 9581-28
c.schulz@kh-mk.de

Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis (Lüdenscheid):
Christiane Seemann
Tel: 0 2351 9090-10
c.seemann@kh-mk.de

Kreishandwerkerschaft Hochsauerland:
Stephan Schellschmidt
Tel.: 0 291 952985-13
Fax: 0 291 952985-22
s.schellschmidt@kh-hochsauerland.de

Kreishandwerkerschaft Westfalen Süd:
Dipl.-Kfm. Matthias Rink
Tel.: 0 2761 9368-19
Fax: 0 2761 9368-22
rink@kh-olpe.de





Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!



Ihr Ansprechpartner

Fabian Bräutigam

Fabian Bräutigam

Leiter Berufsbildung, Recht, IT und Beratung

Tel. 02931/877 117

fabian.braeutigam--at--hwk-swf.de