Referent Dr. Markus Peifer beim Vortrag zur neuen DSGVO
HwK Südwestfalen

Experte beruhigt: DSGVO kein Knebel für Betriebe

"Typisch Europa", "Unsinn aus Brüssel", "Jetzt werden wir noch mehr geknebelt", "Man lässt uns keine Luft zum Atmen": Die Verunsicherung über die Datenschutzgrundverordnung (DGVO) der Europäischen Union, die ab dem 25. Mai dieses Jahres auch in Deutschland bindend ist, ist groß. Die Betriebe fürchten einen immensen Bürokratieaufwand und noch mehr Kosten für Personal und Verwaltung. Höchste Zeit also, sich genauer zu informieren.

 

Alles halb so wild...

"Datenschutz ist wichtig und keinesfalls so schlimm", beruhigte  Dr. Markus Peifer, Datenschutzbeauftragter und Referatsleiter unter anderem für Datenschutz und Bürokratieabbau beim Zentralverband des Deutschen Handwerks seine Zuhörer bei der ausgebuchten Informationsveranstaltung im bbz Arnsberg der Handwerkskammer Südwestfalen. Also alles halb so wild – und für die allermeisten Handwerksbetriebe ändere sich ohnehin nicht so viel wie befürchtet. Die Erleichterung, die sich im Hörsaal des Bildungszentrums breit machte, war geradezu greifbar. Umso aufmerksamer verfolgten die Handwerkerinnen und Handwerker im Saal die detaillierten Ausführungen des Referenten.

"Das Schöne ist, dass sich die europäische Reform am bisherigen deutschen Datenschutzrecht orientiert hat", unterstrich Datenschutzexperte Dr. Peifer. Datenschutzrechtlich sei sogar mehr zulässig als früher. Neu sei durch die neue europäische Verordnung vor allem eins: die Informationspflichten von Betrieben gegenüber Kunden. Doch diesen könnten die Betriebe bereits genügen, indem sie ganz einfach einen kurzen Hinweis oder eine Fußnote in das Angebot, die Auftragsbestätigung o. ä. setzen. Wichtig sei, dass dies gleich beim ersten schriftlichen Kundenkontakt geschehe. Das passende Muster lieferte der Experte gleich mit.

 

Gute Nachrichten zum Datenschutzbeauftragten

Betriebe dürfen personenbezogene Daten immer dann verarbeiten, wenn dies zur Vertragsdurchführung, zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten wie zum Beispiel Gewährleistung oder zur Werbung (per Post) erforderlich ist. Letzterer kann allerdings wie bisher widersprochen werden. Für Werbung per E-Mail ist zwar keine schriftliche Einwilligung mehr erforderlich, aber aus Nachweisgründen zumindest in Textform ratsam.

Auch in punkto Datenschutzbeauftragter hatte der Experte gute Nachrichten: Einen Datenschutzbeauftragten müssen eigentlich nur Unternehmen bestellen, die in der Regel  zehn oder mehr MitarbeiterInnen ständig zur Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen. Dies komme im Handwerk jedoch praktisch nie vor. Auch in den Gesundheitshandwerken bedürfe es in der Regel keines Datenschutzbeauftragten. Auf Nachfrage von Dr. Peifer outete sich kein einziger Teilnehmer des Infoabends als Betroffener. Am ehesten, so war die Einschätzung des Referenten, seien wohl große Gebäudereinigerfirmen von der Pflicht betroffen, auf keinen Fall ein typischer Handwerksbetrieb mit im Durchschnitt sieben bis zwölf Beschäftigten.



Vorsicht vor Panikmachern!

Ausdrücklich warnte der Referent die Verantwortlichen der Betriebe, sich von Anbietern verrückt machen zu lassen, deren einziges Ziel es sei, Beratungen, Schulungen oder Seminare zu verkaufen. Wer keine Zeit hatte, den Vortragsabend im bbz Arnsberg zu besuchen, findet alles Wissenswerte inklusive der wichtigsten Mustervorlagen auf der Seite der Handwerkskammer Südwestfalen, Rubrik Recht, sowie auf der Seite des  ZdH.

Ansprechpartnerin vor Ort ist bei der Handwerkskammer Südwestfalen die Juristin  Nicole Korff (Tel.: 02931/ 877-182).